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Religionsfreiheit Dieses Menschenrecht braucht Fürsprecher

Deutschland leistet sich einen Beauftragten für Religionsfreiheit – noch. Mit den Sparplänen der neuen Bundesregierung könnte der Posten wegfallen. Es wäre weit mehr als ein symbolischer Verlust.
von Katja Dorothea Buck vom 10.04.2025
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Seinen Job gibt es wohl bald nicht mehr: Frank Schwabe, Beauftragter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Foto: epd-bild/Jürgen Blume)
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Es gibt sie für Datenschutz, Drogenfragen, Tierschutz und vieles andere mehr. Insgesamt 43 Sonderbeauftragte leistet sich die Bundesrepublik. Doch im Wahlkampf hat Friedrich Merz angekündigt, dass es künftig nur noch »höchstens fünf« geben solle. Welche Themen aussortiert, welche bleiben werden, ist offen. Antisemitismus, Bundeswehr und Migration gelten aber als gesetzt. Religionsfreiheit hat es dagegen schwerer. Ein Fürsprecher für dieses universelle Menschenrecht gilt im politischen Berlin als »nice to have«: Kann man machen, muss man aber nicht.

Eingeführt hat das Amt des Religionsfreiheitsbeauftragten der Bundesregierung die große Koalition vor acht Jahren. Die CDU wollte ein Zeichen setzen gegen die weltweite Christenverfolgung. Die SPD forderte im Gegenzug die Zustimmung zum Lieferkettenge

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Schlagwörter: Religionsfreiheit Bundesregierung MenschenrechteKatja Dorothea Buck
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